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   VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02, 5 K 1508/02   

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VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02, 5 K 1508/02 (https://dejure.org/2008,35282)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.08.2008 - 5 K 1554/02, 5 K 1508/02 (https://dejure.org/2008,35282)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. August 2008 - 5 K 1554/02, 5 K 1508/02 (https://dejure.org/2008,35282)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Verwaltungsgericht Cottbus (Pressemitteilung)

    Ernennungen von Lehrerinnen und Lehrern zu Beamten in Teilzeitbeschäftigung unwirksam

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - 4 B 18.05

    Einstellungsteilzeit

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
    Eine Nichternennung in diesem Sinne ist auch gegeben, wenn die Ernennungsurkunde auf eine inhaltlich nicht mögliche Rechtswirkung gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1983 - 2 C 31.80 - Juris; OVG Berlin -Brandenburg, Urteil vom 24. März 2006 - 4 B 18.05 - Juris; Plog/Wiedow, BBG, § 6 Rn 7, 24b; GKÖD, K § 11 Rn 5; i.E. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. April 2008 - 12 K 689/07 - Juris).

    Denn auch in einem solchen Fall - wie etwa bei der Berufung oder Umwandlung in ein Beamtenverhältnis, das das Beamtengesetz nicht kennt (vgl. hierzu: OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 24. März 2006 - 4 B 18.05 - Juris) oder bei im Zeitpunkt der Aushändigung der Ernennungsurkunde rechtlich nicht (mehr) gegebener Existenz des zu verleihenden Amtes (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1983 - 2 C 31.80 - Juris) - entspricht die Urkunde nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form; dementsprechend ist - auch wenn nach dem Inhalt der Urkunde eine Ernennung gewollt war - eine Ernennung nicht gegeben.

    Denn Zusätze sind nach § 7 LBG grundsätzlich nicht ausgeschlossen; sie berühren die Wirksamkeit der Ernennung nicht, so lange sie inhaltlich mit den Anforderungen des § 7 LBG und der statusbegründenden Funktion der Ernennung vereinbar sind (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2006 - 4 B 18.05 - Juris).

    Abgelehnt wird ein solcher Rückgriff etwa, wenn schon die Auslegung der Urkunde selbst zu einem klaren Ergebnis führt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 24. März 2006 - 4 B 18.05 - Juris).

    Schließlich wird bei zwingend vorgeschriebenen Formulierungen ein Rückgriff auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände abgelehnt (vgl. Battis, BBG, § 6 Rn 15; a.A. für die Ermittlung des verliehenen Amtes, das allerdings seinerzeit keinen notwendigen Urkundenbestandteil darstellte: BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1965 - II C 132.62 - NJW 1965, 1978 [BVerwG 25.05.1965 - BVerwG II C 132.62] ; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2006 - 4 B 18.05 - Juris).

    Entsprechendes gilt für den weiteren Satz, dass die Arbeitszeit mindestens zwei Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit betrage, soweit auch dieser keine Regelung trifft, sondern wiederum auf eine anderweitig (nämlich in der Urkunde) getroffene Regelung Bezug nimmt (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2006 - 4 B 18.05 - Juris).

    Angesichts dieser Umstände stellt sich aus Sicht des Empfängers die von ihm jedenfalls nicht ohne Vorliegen weiterer - hier nach den dargelegten Umständen aber nicht erkennbarer - Umstände zu verneinende Frage, ob das Interesse des Beklagten nicht gerade doch dahin ging, mit der Formulierung "in Teilzeitbeschäftigung" eine Statusregelung zu treffen bzw. ob er nicht - was auf dasselbe Ergebnis hinausläuft und wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 24. März 2006 (4 B 18.05) erwogen hat - in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur rechtlichen Eigenständigkeit von Ernennung und Anordnung der Teilzeitbeschäftigung (vgl. Urteile vom 06. Juli 1989 - 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 [BVerwG 06.07.1989 - 2 C 52.87] und vom 02. März 2000 - 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 [BVerwG 02.03.2000 - 2 C 1/99] ), in deren Folge die Teilzeitanordnung bei fortbestehendem Beamtenverhältnis als rechtswidrig aufgehoben worden ist, beide Regelungen bewusst eng miteinander verbunden hat, um eine solche Entscheidung möglichst auszuschließen.

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
    Unter dem 03. April 2001 erhob die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. März 2000 ( 2 C 1.99 ) "Widerspruch gegen die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit in Teilzeit ... (Bescheid vom 20. März 2001) ...".

    Sie hat kein aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG ) Anspruch auf Gewährung des vollen amtsangemessenen Lebensunterhalts durch den Dienstherrn folgendes Recht auf Vollzeitbeschäftigung als Beamtin (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 06. Juli 1989 - 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 [BVerwG 06.07.1989 - 2 C 52.87] ; Urteil vom 02. März 2000 - 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 [BVerwG 02.03.2000 - 2 C 1/99] ).

    Angesichts dieser Umstände stellt sich aus Sicht des Empfängers die von ihm jedenfalls nicht ohne Vorliegen weiterer - hier nach den dargelegten Umständen aber nicht erkennbarer - Umstände zu verneinende Frage, ob das Interesse des Beklagten nicht gerade doch dahin ging, mit der Formulierung "in Teilzeitbeschäftigung" eine Statusregelung zu treffen bzw. ob er nicht - was auf dasselbe Ergebnis hinausläuft und wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 24. März 2006 (4 B 18.05) erwogen hat - in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur rechtlichen Eigenständigkeit von Ernennung und Anordnung der Teilzeitbeschäftigung (vgl. Urteile vom 06. Juli 1989 - 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 [BVerwG 06.07.1989 - 2 C 52.87] und vom 02. März 2000 - 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 [BVerwG 02.03.2000 - 2 C 1/99] ), in deren Folge die Teilzeitanordnung bei fortbestehendem Beamtenverhältnis als rechtswidrig aufgehoben worden ist, beide Regelungen bewusst eng miteinander verbunden hat, um eine solche Entscheidung möglichst auszuschließen.

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
    Sie hat kein aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG ) Anspruch auf Gewährung des vollen amtsangemessenen Lebensunterhalts durch den Dienstherrn folgendes Recht auf Vollzeitbeschäftigung als Beamtin (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 06. Juli 1989 - 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 [BVerwG 06.07.1989 - 2 C 52.87] ; Urteil vom 02. März 2000 - 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 [BVerwG 02.03.2000 - 2 C 1/99] ).

    Angesichts dieser Umstände stellt sich aus Sicht des Empfängers die von ihm jedenfalls nicht ohne Vorliegen weiterer - hier nach den dargelegten Umständen aber nicht erkennbarer - Umstände zu verneinende Frage, ob das Interesse des Beklagten nicht gerade doch dahin ging, mit der Formulierung "in Teilzeitbeschäftigung" eine Statusregelung zu treffen bzw. ob er nicht - was auf dasselbe Ergebnis hinausläuft und wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 24. März 2006 (4 B 18.05) erwogen hat - in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur rechtlichen Eigenständigkeit von Ernennung und Anordnung der Teilzeitbeschäftigung (vgl. Urteile vom 06. Juli 1989 - 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 [BVerwG 06.07.1989 - 2 C 52.87] und vom 02. März 2000 - 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 [BVerwG 02.03.2000 - 2 C 1/99] ), in deren Folge die Teilzeitanordnung bei fortbestehendem Beamtenverhältnis als rechtswidrig aufgehoben worden ist, beide Regelungen bewusst eng miteinander verbunden hat, um eine solche Entscheidung möglichst auszuschließen.

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 31.80

    Volksschulkonrektor als Fachleiter an einem Bezirksseminar für das Lehramt an der

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
    Eine Nichternennung in diesem Sinne ist auch gegeben, wenn die Ernennungsurkunde auf eine inhaltlich nicht mögliche Rechtswirkung gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1983 - 2 C 31.80 - Juris; OVG Berlin -Brandenburg, Urteil vom 24. März 2006 - 4 B 18.05 - Juris; Plog/Wiedow, BBG, § 6 Rn 7, 24b; GKÖD, K § 11 Rn 5; i.E. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. April 2008 - 12 K 689/07 - Juris).

    Denn auch in einem solchen Fall - wie etwa bei der Berufung oder Umwandlung in ein Beamtenverhältnis, das das Beamtengesetz nicht kennt (vgl. hierzu: OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 24. März 2006 - 4 B 18.05 - Juris) oder bei im Zeitpunkt der Aushändigung der Ernennungsurkunde rechtlich nicht (mehr) gegebener Existenz des zu verleihenden Amtes (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1983 - 2 C 31.80 - Juris) - entspricht die Urkunde nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form; dementsprechend ist - auch wenn nach dem Inhalt der Urkunde eine Ernennung gewollt war - eine Ernennung nicht gegeben.

  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
    Zu diesen sonstigen Umständen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu etwa Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - Urteil vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 78/89 - Urteil vom 16. September 1988 - V ZR 77/87 - Urteil vom 14. Juli 1956 - V ZR 223/54 - Urteil vom 28. Juni 1951 - IV ZR 93/50 - alle zitiert nach Juris) folgt, auch die Interessenlage (auch) des Erklärenden (vgl. zur Auslegung eines Antrags gegenüber einer Behörde: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1963 - VI C 91.60 - Juris), d.h. insbesondere auch der (erkennbare) Sinn und Zweck einer Willenserklärung (so für die Auslegung eines Antrags gegenüber einer Behörde: BVerwG, Urteil vom 22. März 1974 - VII C 31.72 - Juris) bzw. die Entstehungsgeschichte einer Vereinbarung (vgl. zur Auslegung eines verwaltungsrechtlichen Vertrages: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 21.89 - Juris und zur Auslegung eines Prozessvergleichs: BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 58.89 - Juris).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
    Jedenfalls außerhalb des Bereichs von beamtenrechtlichen Ernennungsurkunden ist allerdings anerkannt, dass auch außerhalb der Erklärung liegende, dem Empfänger erkennbare sonstige Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. zur Auslegung einer Prozesserklärung: BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Juris; und zur Auslegung von Anträgen bzw. bei Behörden einzulegenden Rechtsbehelfen: BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 17.01 - Juris).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
    Jedenfalls außerhalb des Bereichs von beamtenrechtlichen Ernennungsurkunden ist allerdings anerkannt, dass auch außerhalb der Erklärung liegende, dem Empfänger erkennbare sonstige Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. zur Auslegung einer Prozesserklärung: BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Juris; und zur Auslegung von Anträgen bzw. bei Behörden einzulegenden Rechtsbehelfen: BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 17.01 - Juris).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
    Zu diesen sonstigen Umständen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu etwa Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - Urteil vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 78/89 - Urteil vom 16. September 1988 - V ZR 77/87 - Urteil vom 14. Juli 1956 - V ZR 223/54 - Urteil vom 28. Juni 1951 - IV ZR 93/50 - alle zitiert nach Juris) folgt, auch die Interessenlage (auch) des Erklärenden (vgl. zur Auslegung eines Antrags gegenüber einer Behörde: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1963 - VI C 91.60 - Juris), d.h. insbesondere auch der (erkennbare) Sinn und Zweck einer Willenserklärung (so für die Auslegung eines Antrags gegenüber einer Behörde: BVerwG, Urteil vom 22. März 1974 - VII C 31.72 - Juris) bzw. die Entstehungsgeschichte einer Vereinbarung (vgl. zur Auslegung eines verwaltungsrechtlichen Vertrages: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 21.89 - Juris und zur Auslegung eines Prozessvergleichs: BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 58.89 - Juris).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
    Hiernach ist bei der Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Februar 1986 - 4 C 28.84 - Juris; Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 55.79 - Juris).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
    Hiernach ist bei der Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Februar 1986 - 4 C 28.84 - Juris; Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 55.79 - Juris).
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87

    Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung -

  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 93/50

    Abfindung eines unehelichen Kindes

  • BVerwG, 05.07.2007 - 2 B 39.07

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 58.89

    Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage - Klärung der Auslegung eines

  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer

  • BVerwG, 25.05.1965 - II C 132.62

    Unrichtige Amtsbezeichnung in der Ernennungsurkunde - Eingreifen der Revision in

  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72

    Nichtbestehen der Zweigstellensteuerpflicht - Berichtigung einer ursprünglich

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1993 - 3 L 95/93
  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 12 K 689/07

    Amtsbezeichnung, Beamtenverhältnis auf Zeit, Beamter, Beförderung, Ernennung,

  • VG Cottbus, 09.06.2009 - 5 K 1323/07

    Beihilfe für HPV-Schutzimpfung

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob dies schon daraus folgt, dass es an einem für den Beihilfeanspruch erforderlichen Beamtenverhältnis der Klägerin fehlt, weil die Ernennungsurkunde vom 27. August 1999 über die Berufung der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Urkunde vom 16. November 2001 zur Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit den Zusatz "in Teilzeitbeschäftigung bei einem Umfang von zwei Dritteln der regelmäßigen Arbeitszeit" aufweisen (vgl. zu den sich daran anknüpfenden Rechtsfragen: Urt. der Kammer v. 28. August 2008 - 5 K 1554/02 - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13. November 2008 - OVG 4 B 18.08 -, zitiert nach juris).
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